Jeder Jäger und Sportschütze weiß: Die zur Waffe passende Munition ist mitentscheidend für einen präzisen, waidgerechten Schuss und eine hohe Treffsicherheit. Ob auf der Jagd oder dem Schießstand: Das Wiederladen von Munition erweitert die Möglichkeiten für Jäger und Sportschützen ungemein, denn jede Patrone lässt sich individuell für den Einsatzzweck herstellen.
Wichtige Ausstattung für Wiederlader!
Wenngleich das Wiederladen von Patronen in früheren Jahren wirtschaftlichen Zwecken diente, ist es heute aus anderen Gründen beliebt: Die Herstellung einer Patrone, die optimal auf Jagdwaffe und Einsatzzweck abgestimmt ist. Ob Munition für historische Waffen, Spezialgeschosse oder Patronen zu Übungszwecken: Das Wiederladen bietet alle Freiheiten für Jäger und Sportschützen.
Dennoch gilt es gewisse Anforderungen zu erfüllen und Arbeitsschritte vorzunehmen, damit eine möglichst präzise Munition erzielt wird. Schließlich ist auch dies ein Grund für das Wiederladen von Patronen: Massengefertigte Munition kann nur eine durchschnittliche Präzision gewährleisten, denn keine Waffe ist gleich. Eine 100 %-ige Kompatibilität kann man nur dann herstellen, wenn Patrone und Waffe perfekt aufeinander abgestimmt sind. Damit dies gelingt, ist häufiges Ausprobieren und Dokumentieren erforderlich. Unterstützung erhält man hierbei z. B. von der Quickload Software, die für nahezu jede Ladung (selbst für exotische Kaliber) innenbalistische Rechnungen anstellt und das Wiederladen somit erleichtert.
Erforderliches Zubehör zum Wiederladen:
- Hülsen und Geschosse
- Zünder und Treibladung
- Pulverwaage & Pulverdosier-Gerät
- Ladepresse & Matritze
Bitte beachten Sie, dass die Munition auch beim Wiederladen dem deutschen Waffengesetz unterliegt. Die benötigten Werkzeuge und Geräte zum Wiederladen sind frei erhältlich. Für den Erwerb von Treibladungsmittel (Nitrozellulosepulver, Schwarzpulver) ist jedoch eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss man einen anerkannten Lehrgang erfolgreich mit Sachkundeprüfung abschließen. Für einen solchen Lehrgang werden nur Personen zugelassen, die nach dem Sprengstoffgesetz für „unbedenklich“ erklärt wurden. Diese Bescheinigung erhält man wiederum nur dann, wenn keine (negativen) Einträge im Bundeszentralregister, Gewerberegister, bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorhanden sind. Einträge im Führungszeugnis sowie laufende Ermittlungen oder Strafverfahren gelten als Ablehnungsgrund für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Zuverlässige Beratung dank praktischer Erfahrungen
Ob Sie Fragen zum Wiederladen oder zu anderen Produkten aus unserem Sortiment haben: Sie profitieren von unserem praktischen, umfangreichen Erfahrungsschatz als Fachhändler für Jagdausstattung sowie als erfahrene Jäger. Viele Produkte aus unserem Shop wurden eigens getestet. Wir können Ihnen daher eine sehr authentische und hilfreiche Beratung bieten.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir beantworten Ihre Fragen ausführlich. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail!